Schulbetrieb ab 25.05.2021

Update:
Der Unterricht findet wie in dieser Elterninformation angekündigt ab 25.05. statt.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

sicherlich schauen Sie auch derzeit jeden Tag mit Spannung auf die Inzidenz-Werte des Odenwaldkreises. Sollten die Inzidenzwerte des Odenwaldkreises weiterhin unter 100 bleiben, gilt gemäß des Zwei-Stufenplanes des Landes Hessen die Stufe 1 und wir können (frühestens) nach dem Pfingstfeiertag ab Dienstag, den 25.05.2021, wieder in den sog. eingeschränkten Regelbetrieb wechseln.

Das bedeutet für Ihre Kinder, dass sie ab dann wieder am täglichen Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Es finden ab dann keine A + B Wochen mehr statt, es befinden sich alle Kinder in ihrer Lerngruppe/Klasse.

Weiterhin gilt das Abstandsgebot von 1,5 m und eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Testpflicht, die Lerngruppen werden nicht durchmischt werden.

Gemeinsam mit der Tagesorientierten Sozialen Gruppenarbeit gilt dann von Montag bis Donnerstag eine Unterrichts- und Betreuungszeit von 08.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Am Freitag beenden wir den Unterricht um 12.30 Uhr. Die Notbetreuung entfällt.

Bitte entnehmen Sie dem Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 12.05.2021 weitere Reglungen zum Schulbetrieb, der abhängig ist vom jeweiligen Inzidenzwert des Landkreises.

Liebe Eltern wir möchten Sie mit diesem Schreiben informieren wie bei konstant niedrigen Inzidenzzahlen der Schulbetrieb weitergeführt wird. Wann es tatsächlich wieder mit dem täglichen Präsenzunterricht losgehen kann, entscheidet das Staatliche Schulamt. Dies kann jeweils nur sehr kurzfristig erfolgen.

Bitte verfolgen Sie daher sehr aufmerksam die öffentliche Berichterstattung und schauen Sie am kommenden Wochenende auf unserer Homepage vorbei. Wir werden dort die Entscheidung zur Schulöffnung mitteilen. Sie finden unsere Homepage unter: https://brueckenschule-odw.de

Hinweis: Gemäß einer Mitteilung der OREG kann es sein, dass die Umstellung auf Fahrbetrieb im Regelbetrieb noch bis Donnerstag, 27.05.2021 andauert.

Ergänzung zum Elternbrief vom 12. April

Sehr geehrte Eltern,
hier stellen wir Ihnen noch einmal den Elternbrief des Hessischen Kultusministerium vom 12. April auch in einfacher Sprache bzw. auch in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung.

Ebenso finden Sie hier auch die erneuerte Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Schnelltest in der Schule.

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung nur möglich ist, wenn Ihr Kind die ausgefüllte Einwilligungserklärung am ersten Präsenztag in der Schule vorlegt und am angebotenen Test mitmacht ODER einen negativen Nachweis aus einem öffentlichen Testzentrum vorlegen kann, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Die Informationen finden Sie auch direkt beim Hessischen Kultusministerium unter:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021

Schulbetrieb nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie sicherlich bereits der öffentlichen Berichterstattung entnommen haben, werden wir nach den Osterferien weiterhin im Wechselunterricht verbleiben. Das bedeutet für Sie, dass Ihre Kinder wie auch schon vor den Ferien in ihren A/B-Gruppen die Schule besuchen.

Neu ist in diesem Zusammenhang die Testpflicht,
um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen.

Alle Schülerinnen und Schüler (und auch die Lehrkräfte und weiteres Personal der Schule) müssen einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Dazu besteht die Möglichkeit, dass sich die Kinder in der Schule selbst testen können. Alle dazu benötigten Materialien stellt die Schule zur Verfügung.

Alternativ zu dem Selbsttest in der Schule ist es auch möglich, dass die Kinder eines der zahlreichen Schnelltestzentren aufsuchen, und von dort einen Nachweis mitbringen, dass sie negativ sind.
Vielleicht finden auch Sie in Ihrer Nähe eines der vielen Schnelltestzentren und können so in der Anfangszeit zur Entlastung beitragen.

Bitte schauen Sie noch weiterhin aufmerksam auf unserer Homepage vorbei – wir werden Ihnen vor Schulbeginn noch weitere Informationen zum Betrieb in der kommenden Woche geben – insbesondere bezüglich der Einwilligungserklärung für die Durchführung der Tests in der Schule warten wir noch auf neue Informationen.

Die Informationen der Hessischen Kultusministeriums hierzu finden sie unter folgendem Link:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021

Elterninformation 16

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir senden Ihnen anbei den Brief des Hessischen Kultusministeriums mit Informationen zu Antigen-Schnelltests in der Schule.

Auch wir werden wie alle hessischen Schulen an dem Programm teilnehmen und bitten Sie um Ihr Einverständnis (auch dieses Formular ist anbei), dass Ihr Kind an der Testung teilnehmen darf.

Wir werden uns intensiv auf die Thematik vorbereiten, um auch diese Aufgabe sorgfältig meistern zu können – so können wir gemeinsam einen Beitrag zu einem sichereren Schulbetrieb leisten.

Sollten Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen, Ihr Kind beim ersten Test zu begleiten, nehmen Sie bitte in der 14. KW Kontakt (zu den üblichen Öffnungszeiten des Sekretariats) mit uns auf, so dass wir entsprechend planen können.

Wenn Sie nach dem Lesen des Elternanschreibens noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne morgen, Donnertag, 1.4.2021 oder im o.g. Zeitpunkt an uns wenden.

Elterninformation 15

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie schnell sich Änderungen von Planungen in einer Pandemie ergeben, das wissen wir alle mittlerweile sehr gut. Gerne würden wir Ihnen schon jetzt mit Sicherheit mitteilen, wie nach den Osterferien der Betrieb in der Schule weitergeht – leider können auch wir nicht vorausschauen und wissen, wie sich die Lage die kommenden Wochen entwickelt und ggf. neue Entscheidungen getroffen werden müssen.

Wir möchten Sie nicht verunsichern und haben uns dazu entschieden keinen genauen Plan vorab bekannt zu geben, wie es nach den Osterferien losgeht.

Wir können Ihnen versichern, dass wir auf alle Szenarien gut vorbereitet sind, egal welche Art von Schulbetrieb zu diesem Zeitpunkt angeordnet sein wird.

Wir möchten Sie bitten regelmäßig auf unserer Homepage im Bereich Aktuelles vorbei zu schauen. Dort werden wir die Informationen bereitstellen, sobald uns diese gesichert vorliegen.

Elterninformation 14

zur Umsetzung des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 in unserer Einrichtung, müssen wir den Impfstatus Ihres Kindes bezüglich einer Masernschutz-Impfung überprüfen.

Im Masernschutzgesetz ist geregelt, dass alle nach dem Jahr 1970 geborenen Personen, die in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG, also z. B. Schulen und Kindertageseinrichtungen, betreut werden oder dort tätig sind, nun den Nachweis der Masernimpfung erbringen müssen.

Von Ihrem Kind liegt uns noch kein entsprechender Nachweis vor.

Bitte reichen Sie diesen Nachweis bis spätestens 30.04.2021 in der Schule ein.

Dazu ist es möglich, uns den Impfpass vorzulegen, aus dem die beiden notwendigen Schutzimpfungen klar zu erkennen sind. Alternativ können Sie auch das beigelegte Formular verwenden und dies bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt ausfüllen lassen.

Elterninformation 13

Zum Ende der letzten Woche haben uns zahlreiche Meldungen für Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an der Notbetreuung erreicht. Dazu gehören neben den Schülerinnen und Schülern, deren Eltern dies aus beruflichen Gründen benötigen auch Kinder, bei denen eine Teilnahme zur Sicherung des Kindeswohls durch das Jugendamt angeordnet wurde.

Dies führte dazu, dass die Gesamtzahl an Kindern im Schulgebäude zu groß wurde, um einen nach dem Hygieneplan 7.0 hygienisch sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Mit Unterstützung unseres Schulträgers haben wir es geschafft, für die Notbetreuungsgruppen zusätzliche Räumlichkeiten außerhalb der Brückenschule zu bekommen. Die Notbetreuungsgruppen dürfen während des Wechselunterrichts (Stufe 3) Räume in der Theodor-Litt-Schule (TLS) in Michelstadt verwenden. Dort sind die Schülerinnen und Schüler separat von den Schülerinnen und Schülern der TLS in großen Räumen untergebracht, die in einem derzeit wenig genutzten Teil des Schulgebäudes liegen.

Die Schülerinnen und Schüler die mit Kleinbussen fahren, werden ab sofort von den Kleinbussen dort abgesetzt und auch dort wieder abgeholt, falls sie an der Notbetreuung teilnehmen. 

Das Personal der Tagesorientierten Sozialen Gruppenarbeit übernimmt die Betreuung in den Notbetreuungsgruppen in den Räumlichkeiten der TLS. Daher kann es sein, dass das Büro der Sozialen Gruppenarbeit derzeit weniger besetzt ist. Sollten Sie niemanden bei der Sozialen Gruppenarbeit erreichen, rufen Sie in dringenden Fällen bitte im Sekretariat der Brückenschule an und bitten um einen Rückruf der TSG.

Wir freuen uns sehr, dass wir diese Lösung gefunden haben. Dadurch können wir weiterhin einen Baustein an Sicherheit für Ihre Kinder und das Personal gewährleisten.