Elterninformation 4

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicherlich schon aus der öffentlichen Berichterstattung erfahren haben, hat die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen.

In dieser ist geregelt, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen müssen.

Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.

Wir informieren Sie mit dieser Elterninformation, dass wir die neuen Regelungen ab kommenden Montag umsetzen und wie schon in den beiden Wochen nach den Herbstferien die Testungen fortsetzen.