Beratungs- und Förderzentrum

Die Brückenschule in ihrer Funktion als regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum

Jeder allgemeinen Schule des Odenwaldkreises ist ein regionales BFZ zugeordnet, das grundsätzlich sonderpädagogische Leistungen in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprachheilförderung, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung anbietet und – gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Unterstützungssystemen oder Förderschulen – auf alle sonderpädagogischen Fragestellungen reagiert.

Die BFZ koordinieren individuell abgestimmte Leistungen, schließen Kooperationsvereinbarungen mit den zugeordneten allgemeinen Schulen und evaluieren die Wirksamkeit ihrer Arbeit.

Die BFZ koordinieren die verlässliche sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des inklusiven Unterrichts, unterstützen die Schule in der Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Institutionen wie z.B. den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und stellen die Fachkompetenz in den verschiedenen Förderschwerpunkten sicher.

Die BFZ-Leitung sichert die sonderpädagogische Förderung und nimmt in Abstimmung mit den „Inklusiven Schulbündnissen“ (iSB) die Verteilung personeller Ressourcen an den allgemeinen Schulen vor.

Die Beratungs- und Förderzentren haben zur Aufgabe allen Schülerinnen und Schülern, die Beeinträchtigungen oder Behinderungen erleben, eine qualifizierte sonderpädagogische Beratung und Unterstützung zukommen zu lassen.

Die Zusammenarbeit zwischen den BFZ und den allgemeinen Schulen trägt auch zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität bei.

Im Odenwaldkreis teilen sich zwei regionale BFZ (rBFZ des Zentrum Brückenschule in Erbach und rBFZ GS Bad-König) und ein überregionales BFZ (üBFZ der Schule am Drachenfeld) diese Arbeit.

Die Brückenschule enthält in ihrer Schulstruktur ein regionales Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) auf der Grundlage des § 53 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes.

Ziel des BFZ ist es, die Haltekraft der allgemeinen Schulen zu stärken.

Kooperationsvereinbarungen regeln den Ablauf und die Strukturen der Tätigkeit des Beratungs- und Förderzentrums in den einzelnen Schulen.

Neben der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in der Brückenschule, beraten und fördern BFZ-Lehrkräfte der Brückenschule Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte an allgemeinen Schulen sowohl im Grundschul- als auch in weiterführenden Schulen. Die BFZ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brückenschule unterstützen die allgemeinen Schulen in ihren vorbeugenden und präventiven Maßnahmen sowie bei der inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.

Jedes Kind und jeder Jugendliche kommt mit unterschiedlichen Erfahrungen in die Schule. Die allgemeine Schule bietet unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage eine angemessene Förderung an. Reichen diese Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule nicht aus, kann das regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) durch sonderpädagogische Beratungs- und Förderangebote unterstützen.

Die Brückenschule als regionales BFZ bietet sonderpädagogische Beratung und Unterstützung für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprachheilförderung, geistige Entwicklung (in Kooperation mit der Schule am Drachenfeld, Erbach) sowie emotionale und soziale Entwicklung an.

Die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung und die Unterstützung kranker Schülerinnen und Schüler übernehmen in Kooperation mit dem rBFZ Brückenschule die überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ).

Förderschullehrkräfte des BFZ Brückenschule unterstützen die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler im Unterricht der allgemeinen Schule mit vorbeugenden Maßnahmen, wenn die Maßnahmen der allgemeinen Schule nicht ausreichen.

Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu unterstützen um ihnen den Anschluss an den Leistungsstand der Klasse zu ermöglichen und sie in ihrem individuellen Lernprozess zu begleiten, so dass sie am allgemeinen lernzielgleichen Unterricht teilnehmen können.

Zeigen Schülerinnen und Schüler trotz angemessener Förderangebote der allgemeinen Schule Beeinträchtigungen im Lernen, der Sprache und/oder der sozialen und emotionalen Entwicklung, kann die Klassenlehrkraft in Absprache mit den Eltern eine Beratungsanforderung an das BFZ stellen. Das Ziel des BFZ ist es, die allgemeine Schule insoweit zu unterstützen, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maß verwirklicht werden kann. Für eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern wird somit das wohnortnahe Lernen an einer allgemeinen Schule möglich gemacht.

Zu den Aufgaben der Förderschullehrkräfte im Rahmen der Vorbeugenden Maßnahmen gehören:

  • Beratung im Bereich Beobachtung/Diagnostik
  • Beratung und vorschulische Diagnostik
  • Bestimmung des individuellen Lernstands
  • Bestimmung der Lernausgangslage unter Berücksichtigung der familiären Rahmenbedingungen
  • Beratung im Bereich Förderung :
  • Beratung bei der Gestaltung von Förderangeboten
  • Beratung und Begleitung bei der Anwendung des Nachteilsausgleichs
  • Beratung bei der Fortschreibung des individuellen Förderplans
  • Förderangebote in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung
  • Beratung bei der Beschaffung und Herstellung geeigneter Lehr-und Lernmittel
  • Beratung bei der Arbeit mit Eltern und Institutionen:
  • Beratung bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Beratung von Eltern
  • Beratung bei der Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
  • Beratung in der Gestaltung von Übergängen
  • Beratung im Rahmen der Schulanmeldung
  • Beratung bei einem Schulwechsel von Grundschule zur weiterführenden Schule
  • Beratung beim Schulabschluss und Wechsel in Ausbildungsberufe oder weiterführende schulische Maßnahmen

Reichen die Vorbeugenden Maßnahmen (VM) nicht aus, wirken die Förderschullehrkräfte des rBFZs beim Verfahren zur Entscheidung über einen Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf mit. Sie beraten Eltern, Lehrkräfte, erstellen die förderdiagnostische Stellungnahme und leiten die Förderausschüsse an den allgemeinen Schulen.

Schüler und Schülerinnen mit festgestelltem Förderanspruch kann eine Förderung in der allgemeinen Schule ermöglicht werden.

BFZ-Lehrkräfte beraten die Lehrkräfte der allgemeinen Schule hinsichtlich den Unterrichtsprinzipien- und Zielen der jeweiligen Förderschule und bei der Umsetzung von sonderpädagogischen Fördermaßnahmen. Sie begleiten die Schüler und Schülerinnen im Rahmen der inklusiven Beschulung in den Regelschulen.

Das Beratungs- und Förderzentrum der Brückenschule ist für alle Schulen im iSB Süd zuständig.

Schulen im Einzugsbereich rBFZ Süd:

Grundschule Vielbrunn

Einhardschule, Steinbach/Michelstadt

Stadtschule Michelstadt

Schule am Hollerbusch, Michelstadt

Theodor-Litt-Schule, Michelstadt

Berufliche Schule Odenwaldkreis, Michelstadt

Gymnasium Michelstadt

Astrid-Lindgren-Schule, Erbach

Schule am Treppenweg, Erbach

Schule am Sportpark, Erbach

Grundschule Sensbachtal

Grundschule Rothenberg

Reinhart-van-Gülpen Schule, Gammelsbach

Grundschule in der Striet, Oberzent

Oberzent-Schule