Elterninformation 14

zur Umsetzung des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 in unserer Einrichtung, müssen wir den Impfstatus Ihres Kindes bezüglich einer Masernschutz-Impfung überprüfen.

Im Masernschutzgesetz ist geregelt, dass alle nach dem Jahr 1970 geborenen Personen, die in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 IfSG, also z. B. Schulen und Kindertageseinrichtungen, betreut werden oder dort tätig sind, nun den Nachweis der Masernimpfung erbringen müssen.

Von Ihrem Kind liegt uns noch kein entsprechender Nachweis vor.

Bitte reichen Sie diesen Nachweis bis spätestens 30.04.2021 in der Schule ein.

Dazu ist es möglich, uns den Impfpass vorzulegen, aus dem die beiden notwendigen Schutzimpfungen klar zu erkennen sind. Alternativ können Sie auch das beigelegte Formular verwenden und dies bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt ausfüllen lassen.

Elterninformation 13

Zum Ende der letzten Woche haben uns zahlreiche Meldungen für Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an der Notbetreuung erreicht. Dazu gehören neben den Schülerinnen und Schülern, deren Eltern dies aus beruflichen Gründen benötigen auch Kinder, bei denen eine Teilnahme zur Sicherung des Kindeswohls durch das Jugendamt angeordnet wurde.

Dies führte dazu, dass die Gesamtzahl an Kindern im Schulgebäude zu groß wurde, um einen nach dem Hygieneplan 7.0 hygienisch sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Mit Unterstützung unseres Schulträgers haben wir es geschafft, für die Notbetreuungsgruppen zusätzliche Räumlichkeiten außerhalb der Brückenschule zu bekommen. Die Notbetreuungsgruppen dürfen während des Wechselunterrichts (Stufe 3) Räume in der Theodor-Litt-Schule (TLS) in Michelstadt verwenden. Dort sind die Schülerinnen und Schüler separat von den Schülerinnen und Schülern der TLS in großen Räumen untergebracht, die in einem derzeit wenig genutzten Teil des Schulgebäudes liegen.

Die Schülerinnen und Schüler die mit Kleinbussen fahren, werden ab sofort von den Kleinbussen dort abgesetzt und auch dort wieder abgeholt, falls sie an der Notbetreuung teilnehmen. 

Das Personal der Tagesorientierten Sozialen Gruppenarbeit übernimmt die Betreuung in den Notbetreuungsgruppen in den Räumlichkeiten der TLS. Daher kann es sein, dass das Büro der Sozialen Gruppenarbeit derzeit weniger besetzt ist. Sollten Sie niemanden bei der Sozialen Gruppenarbeit erreichen, rufen Sie in dringenden Fällen bitte im Sekretariat der Brückenschule an und bitten um einen Rückruf der TSG.

Wir freuen uns sehr, dass wir diese Lösung gefunden haben. Dadurch können wir weiterhin einen Baustein an Sicherheit für Ihre Kinder und das Personal gewährleisten.

Elterninformation 12

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab dem 22.02.2021 beenden wir gemäß der Vorgabe des Hessischen Kultusministeriums die Stufe 4 (Distanzunterricht) und beginnen an der Brückenschule den Unterricht im sogenannten Wechselmodell (Stufe 3). Ebenso richten wir eine Notbetreuung ein. In diesem Elternbrief informieren wir Sie, wie wir ab kommender Woche starten. Obgleich wir mittlerweile einige Vorerfahrung haben, stellt uns der Betrieb im Wechselmodell immer noch vor einige Herausforderung und wir freuen uns, dass wir mit Ihnen eine Elternschaft haben, die uns in der Vergangenheit gut unterstützt hat. Nur gemeinsam können wir auch dieses mal wieder diese Phase gut schaffen. Eine Rückkehr zum sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2)“ werden wir aufnehmen, sobald dies übergeordnete Stellen anweisen.

Wesentlich in der Stufe 3 ist nun, dass wir  (weiterhin mit sehr strengen Hygiene-Auflagen und Mindestabständen zwischen allen Beteiligten) wieder Schülerinnen und Schüler in Präsenz unterrichten werden. Es gibt feste Lerngruppen, bei denen auch die Erwachsenen fest der Lerngruppe zugeordnet sind. Nur in Ausnahmefällen müssen Erwachsene auch einmal eine andere Lerngruppe unterstützen. Wir bilden also sogenannte Kohorten, um im Infektionsfall das Risiko auf eine kleinere Gruppe zu beschränken. Um diesen Auflagen gerecht zu werden, befinden sich nur etwa jeweils die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in der Schule. Wie wir Ihnen bereits in der Elterninformation 4 mitgeteilt haben, wechseln wir jeweils wöchentlich. Das bedeutet, dass Ihr Kind jeweils eine Woche in der Schule und eine Woche zuhause lernt.

Ebenso mit der Elterninformation 4 haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, in welcher „Wochengruppe“ sich Ihr Kind befindet. Diese Vorplanung kommt auch weitestgehend zum Tragen. Aufgrund von Veränderungen in der Zusammensetzung der Schülerschaft bzw. wegen der Sicherstellung von Notbetreuung, müssen wir allerdings einige Anpassungen vornehmen. Die Klassenlehrkräfte werden Sie darüber informieren, in welcher Gruppe Ihr Kind ist.

Unterrichts- und Betreuungszeit

Wir beginnen zunächst nur mit dem Unterricht und bieten noch kein Ganztagsprogramm an. Das bedeutet, dass täglich zu unseren Kernzeiten zwischen 08.30 Uhr und 12.30 Uhr Unterricht stattfindet. Die Tagesorientierte Soziale Gruppenarbeit übernimmt während dieser Zeit die Betreuung in der Notbetreuung. Sollten Sie eine Notbetreuung darüber hinaus dringend benötigen, kann dies gewährleistet werden. Sie müssen Ihr Kind dann selbst in der Schule abholen.

Maskenpflicht

Ab dem 22.02.2021 herrscht eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände – auch während des Unterrichts und in der Notbetreuung. Wir bitten Sie, im Sinne der Gesundheit von Kindern und Lehrkräften, Ihrem Kind medizinische Masken mitzugeben, auch wenn dies keine Pflicht ist. (Hinweis: In den Kleinbussen und ÖPNV sind medizinische Masken ohnehin Pflicht). Die Maske darf nur zum Essen und Trinken abgenommen werden. Für ausreichend Maskenpausen sorgen die Lehrkräfte. Bitte beachten Sie hierzu auch die bereits übersandten Elterninformation des Hessischen Kultusministeriums.

Notbetreuung

Sie haben bereits im Vorfeld eine Musterbescheinigung erhalten, die Ihr Arbeitgeber ausfüllen kann, wenn Sie vom Angebot der Notbetreuung Gebrauch machen müssen. Sie finden dieses Dokument auch als Download auf unserer Homepage.

Bitte nutzen Sie diese Notbetreuung nur, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind haben. In der Notbetreuung findet KEIN Unterricht statt. Die Kinder werden nur betreut.

Bitte melden Sie uns bis spätestens am 18.02.2021, 10.00 Uhr, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen. Nehmen Sie hierzu bitte telefonisch Kontakt mit dem Sekretariat der Brückenschule auf (06062/8096150).

Zugang zu den Klassenräumen

Die Lerngruppen werden wieder soweit möglich getrennte Eingänge benutzen.

L1: Eingang durch den eigenen Gruppenraum

L2, L3: Haupteingang

L4: Eingang durch den eigenen Gruppenraum

S1, L6: Eingang durch die „Küche“.

Lernen zuhause

Wir sind bestrebt Ihre Kinder so gut wie es geht auch beim Lernen zuhause weiterhin zu begleiten. Leider haben wir nicht genügend Personal, um zeitgleich die Gruppen in der Schule und zuhause so intensiv zu begleiten, wie es bisher der Fall ist. Selbstverständlich werden wir aber auch weiterhin Ihr Kind zuhause beim Lernen unterstützen. Ihre Klassenlehrkraft wird mit Ihnen besprechen, wie die Begleitung ab dem 22.02.2021 gestaltet wird.

Elterngespräche

Wir werden während der Zeit des Wechselunterrichts die Elterngespräche mit Ihnen weiterhin per Videokonferenz oder telefonisch führen. Um den Vormittag für den Unterricht verwenden zu können, möchten wir einige geplante Elterngespräche in den Nachmittag verlegen. Die Klassenlehrkräfte werden dies mit Ihnen besprechen, falls Sie betroffen sind.

Betretungsverbote

Weiterhin dürfen Kinder (und auch Erwachsene) das Schulgelände nicht betreten, wenn sie Symptome einer Covid-19-Erkranung aufzeigen. Wir bitten Sie, sich die Anlage „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in […] Schulen“ genau anzuschauen. Besondere Aufmerksamkeit möchten wir darauf lenken, dass auch Covid-19-Symptome von Geschwistern, Eltern oder anderen Mitgliedern des Hausstandes zu einem  Betretungsverbot führen. In Zweifelsfällen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und besprechen mit uns das weitere Vorgehen.

Mittagessen in der Schule

Bitte geben Sie Ihrem Kind wie gewohnt etwas zum Frühstücken mit in die Schule (gerne etwas Gesundes). Das Mittagessen im Klassenverband findet derzeit noch nicht statt.

Hygieneplan 7.0

Auf unserer Homepage haben wir den Hygieneplan 7.0 des Hessischen Kultusministeriums mit allen Anlagen verlinkt. Wenn Sie keine Möglichkeiten haben diesen online zu lesen, dann geben Sie bitte den Klassenlehrkräften Bescheid.
Folgen Sie bitte diesem Link:

Schulöffnungen nach dem 14.02.2021

Sehr geehrte Eltern,
heute erreichte uns ein Schreiben des Kultusminsteriums zum o.g. Thema.
Bitte lesen Sie den hier angehängten Elternbrief aufmerksam.

Das Schreiben erhält unter anderem Informationen zum verschobenen Datum (auf mindestens 22.02.2021) zur Öffnung von Schulen. Für Fragen stehen wir zur Verfügung

Elterninformation 11

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund der anhaltenden Pandemielage werden im Schulbetrieb zur Durchführung des Unterrichts teilweise Videokonferenzsysteme eingesetzt. Leider wurde in den letzten Wochen bekannt, dass sich vereinzelt unbekannte Personen Zutritt zu Videokonferenzen verschafft haben (sogenanntes „Zoombombing“). Hierbei versuchen Unbefugte typische Konferenzkennungen oder häufiger genutzte Passwörter zu erraten, um sich einzuwählen.


Eine weitere Möglichkeit für solche unautorisierten Zugriffe besteht aber auch darin, dass Konferenzkennungen bewusst an Dritte weitergegeben oder über Soziale Medien verbreitet werden. Um solche Zugriffe in Zukunft zu vermeiden, werden seitens der Schulen verschärfte Vorkehrungen getroffen, beispielsweise Videokonferenzveranstaltungen mit Passwörtern zu versehen, die turnusmäßig gewechselt werden. Darüber hinaus können für die Veranstaltungen Zugangsräume erstellt werden, in denen die Lehrkraft jeden einzelnen Teilnehmer freischalten muss, bevor der Unterricht beginnen kann.

Angesichts dieser Vorfälle möchten wir Sie in diesem Zusammenhang nochmals auf den
Umgang mit Videokonferenzsystem aufmerksam machen und Sie bitten, auch Ihr Kind hierfür
zu sensibilisieren.
Insbesondere bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Konferenzkennungen sowie Passwörter für Distanzunterricht mittels Videokonferenzsystemen dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden und insbesondere nicht auf Sozialen Medien veröffentlicht werden.
  • Eine Aufzeichnung oder Übertragung des Unterrichts an Dritte darf nicht erfolgen. Ein solches Verhalten kann gemäß § 201 Strafgesetzbuch strafbar sein.
  • Das Teilen von unangemessenen Inhalten ist verboten. Im schlimmsten Fall (bei
    Aufnahmen sexualisierter Gewalt an Kindern, Antisemitismus etc.) stellt die
    Speicherung und Verbreitung eine Straftat dar.
  • Während des Distanzunterrichts mittels Videokonferenzsystemen sollte darauf
    geachtet werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine sensiblen persönlichen
    Informationen von sich oder Dritten preisgeben.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollten angehalten werden, sich bei verdächtigen
    Vorkommnissen unverzüglich an die Lehrkräfte und/oder Eltern zu wenden. Auf die
    Möglichkeit, strafrechtliche Schritte einzuleiten (beispielsweise Strafanzeige zu
    stellen), wird hingewiesen.
  • Bei Bedarf kann schulpsychologische Hilfe in Anspruch genommen werden.

    Abschließend möchten wir auf die Handreichung des Hessischen Kultusministeriums zum Jugendmedienschutz sowie auf den Flyer des Netzwerks gegen Gewalt: Medienkompetenz für Eltern hinweisen:
    https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/medienbildung/jugendmedienschutz

    Wir wünschen Ihnen, dass Sie und Ihr Kind im Schulalltag mit entsprechenden Vorfällen möglichst nicht konfrontiert werden. Zögern Sie bitte nicht, im Bedarfsfall eine der genannten Kontaktadressen zu nutzen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Wir werden auch an der Brückenschule weitere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen
    Dabei versuchen wir den LogIn in unsere Videokonferenz-Räume so einfach wie möglich, aber so sicher wie notwendig zu halten.
    Wir werden Sie in Kürze über die Änderungen informieren.

Elterninformation 10

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier können Sie das Schreiben der OREG bezüglich des Schülertransports ab dem
01.02.2021 herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass hier ab dem 01.02.2021 das Tragen einer medizinischen Maske zwingend notwendig ist, da sonst die Schülerinnen und Schüler nicht mehr transportiert werden.

Elternabend

wir laden Sie ein zu einem Online-Elternabend der Brückenschule.

Datum: Dienstag, 26.01.2021
Uhrzeit: 20.00 Uhr
Ort: Online, Room: „Elternabend“

Sicherlich haben Sie in dieser Zeit viele Fragen, Anregungen oder gerne auch Rückmeldungen an uns.

Mit Ihnen gemeinsam wollen wir einen kurzen Blick zurück werfen auf Ihre und unsere Erfahrungen bezüglich Unterricht und Betreuung in der Pandemiezeit, um dann einen Ausblick auf das zu geben, wie es weitergehen wird.

Themen:

  • Rückmeldungen zum Distanz-/Wechsel-/Präsenz-Unterricht
  • Ausblick auf die kommenden Wochen und Monate
  • Veränderungen beim Personal der Brückenschule
  • Sonstiges

Der Elternabend findet online über das Videokonferenz-Portal der Brückenschule statt. Sie finden links unten auf die Homepage die Auswahlfelder der Räume. Dort wählen Sie den Raum „Elternabend“ aus und geben Ihren Namen ein. Das Passwort erhalten Sie von der Lehrkraft Ihres Kindes.

Sollten Sie das Passwort vergessen habe, können Sie es auch bei Herrn Hofmann noch einmal kurzfristig per E-Mail anfordern. (m.hofmann@odenwaldkreis.de).

Wir freuen uns auf Ihr Teilnahme!