wie Sie bereits wissen, wollen wir nach den Ferien wieder mit einem Essensangebot an der Brückenschule starten. Geplant ist, dass die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppen L1 – L4 in Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Gruppenarbeit in den Räumlichkeiten der Integra im „Haus der Energie“ ein Mittagessen erhalten.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit diesem Schritt unter Einhaltung aktueller Hygienevorschriften wieder ein geregeltes Mittagessen anbieten können. Der Preis von durchschnittlich 3,60 kann weiterhin gehalten werden, da bei der Bestellung auf Vor- und Nachspeise verzichtet wird. Wir bitten Sie daher, Ihrem Kind noch etwas Gesundes (z.B. Obst) als Nachspeise mitzugeben.
Im Bereich der Verwaltung des Essensgeldes müssen wir eine Anpassung vornehmen.
Wir bitten Sie in Zukunft einen monatlichen Pauschalbetrag von 48,00 Euro zu zahlen und von der Zahlung kleiner Teilbeträge abzusehen. Dies ist ein errechneter Durchschnittsbetrag, der die Kosten insgesamt nur dann deckt, wenn er durchgehend (auch in den Ferien) gezahlt wird.
Der Betrag setzt sich zusammen aus der Anzahl der Essenstage im Schuljahr geteilt durch die Anzahl der Monate. Sollten Sie eine genauere Erklärung benötigen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Da wir am Zentrum Brückenschule Schülerinnen und Schüler auch im laufenden Schuljahr aufnehmen und wieder zurückschulen kann es sein, dass dadurch ein geringes Guthaben entsteht, das wir Ihnen auszahlen oder wir einen geringen Geldbetrag zum Ende der Beschulungszeit in unserer Einrichtung nachfordern müssen.
Wir bitten Sie dringlich, den Betrag vorab auf unser Konto zu überweisen und davon abzusehen, ihren Kindern den Betrag als Bargeld mit in die Schule zu geben. Hier hat es in der Vergangenheit immer wieder einmal zu Problemen geführt.
Bitte überweisen Sie den Betrag für Oktober 2020 noch bis spätestens 15.10.2020.
Die Folgebeträge ab November überweisen Sie bitte bis jeweils zum ersten Tag des Monats.
Zentrum Brückenschule IBAN: DE11 508 519 52 0000 110 403 Betreff: Essensgeld + Name des Monats
Sollten Sie in Ausnahmefällen Ihrem Kind dennoch Bargeld mitgeben, bitten wir darum, dass Sie uns telefonisch kontaktieren und später auch die Quittung kontrollieren.
Weiterhin wird es noch möglich sein, im Falle einer Nicht-Teilnahme am Essen (z.B. wegen Krankheit) das Essen abzubestellen. Dies geht allerdings nur, wenn schon am Vortag bis spätestens 09.00 Uhr bekannt ist, dass am Folgetag kein Essen benötigt wird. Gleichzeitig müssen wir schon am Vortag um 09.00 Uhr wissen, dass Ihr Kind am Folgetag wieder mitessen soll.
Sollten Sie berechtigt sein, das Essensgeld über Bildung und Teilhabe o.ä. finanzieren zu lassen, bitten wir Sie, umgehend entsprechende Anträge auf Übernahme der Kosten zu stellen.
wir wollen Sie über neue Regelungen aufgrund der Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus informieren.
Diese legt nun verbindlich fest, dass
Schülerinnen, Schüler und Studierende den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen dürfen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns aufweisen.
Weiterhin dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen, solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.
Wir weisen darauf hin, dass dies eine Änderung im ausgehändigten Plan „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssyptomen bei Kindern […]“ darstellt, bei dem diese beiden Aspekte noch anders geregelt waren.
Für Sie bedeutet das, dass Sie Ihr Kind nicht mehr in die Schule schicken dürfen, wenn jemand in ihrem Hausstand an COVID-19-Symptomen leidet.
Kinder unter 12 Jahren dürfen die Schule auch nicht besuchen, wenn aus ihrem Hausstand einer Maßnahme des Gesundheitsamtes (z.B. Quarantäne) unterliegt.
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit uns auf, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Auch die Lehr- und Betreuungskräfte mit ihren Familien können von diesen rechtlichen Regelungen betroffen sein. Die neuen Regelungen stellen uns somit erneut vor große Herausforderungen, einen vollständigen Unterrichts- und Betreuungsbetrieb zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit bei den Aufgaben, die zur Bewältigung dieser Pandemie notwendig sind und der damit einhergehenden häufigen Änderungen der Grundlagen, nach denen wir handeln müssen.
wir möchten Sie mit diesem Schreiben zu unseren Vorplanungen unterrichten, die ggf. im Rahmen einer ungünstigen Entwicklung der Pandemie zum Tragen kommen.
Das Hessische Kultusministerium hat hierfür einen Leitfaden zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021 erlassen, der uns Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation an der Entwicklung des Infektionsgeschehens vorgibt.
Für Sie ist es besonders wichtig schon vorab zu wissen, welche Bedeutung erhöhte Infektionszahlen haben können.
Dem aktuellen Kenntnisstand entsprechend gehen wir von vier verschiedenen Planungsszenarien aus:
Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb (so wie er derzeit stattfindet)
Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb
Stufe 3 – Wechselmodell (Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht)
Stufe 4 – Distanzunterricht
Die Entscheidung, welche Stufe derzeit für unsere Schule gilt, obliegt maßgeblich bei kommunalen Entscheidungsträgern, insbesondere dem zuständigen Gesundheitsamt in Abstimmung zum dem Staatlichen Schulamt.
Kurz zusammengefasst bedeuten die Stufen:
Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb
Die Unterrichtszeiten und Gruppenzusammensetzung sind regulär.
Es gelten unsere bekannten Hygienevorschriften.
Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb
Unterricht wird in konstanten Lerngruppen erfolgen. Klassenübergreifende Projekte und Arbeitsgemeinschaften können nicht mehr stattfinden. Die Hygienevorgaben werden in Absprache mit dem Gesundheitsamt verschärft und auf die Bedarfslage angepasst. Es gilt ein Abstandsgebot von 1,5m und ggf. wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht angeordnet. Voraussichtlich werden der Unterricht und die Betreuung zu den bekannten Zeiten stattfinden.
Stufe 3 – Wechselmodell
Wenn das verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie das Unterrichten in konstanten Lerngruppen als Infektionsschutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen, wird der Unterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern organisiert.
Das bedeutet für Sie, dass Ihr Kind nicht mehr an jedem Tag die Schule besuchen kann!
Wir werden in diesem Fall die Kinder im Schichtbetrieb unterrichten und hier unser erprobtes Modell aus dem letzten Schuljahr anwenden. Ihr Kind wird hier fest einer Gruppe A oder Gruppe B zugeordnet und (voraussichtlich) im wöchentlichen Wechsel entweder vor Ort oder zuhause im Distanzunterricht unterrichtet. Hier werden unsere Lehrkräfte den Modus individuell festlegen, um dem Entwicklungsstand der Kinder und den technischen Möglichkeiten gerecht zu werden. Sie erhalten mit diesem Anschreiben die Einteilung Ihres Kindes in eine feste Gruppe.Sollten wir zur Stufe 3 wechseln müssen, wissen Sie dann schon, in welcher Gruppe Ihr Kind ist.
Wir werden die Gruppe A jeweils in geraden Kalenderwochen, die Gruppe B in ungeraden Kalenderwochen im Präsenzunterricht versorgen.
Stufe 4 – Distanzunterricht
Derzeit ist nicht mehr von einer landesweiten Einstellung von Präsenzunterricht auszugehen. Dennoch kann diese Stufe nicht ausgeschlossen werden, insbesondere aufgrund von regionalen Ereignissen.
Sollte aufgrund übergeordneter Entscheidungen kein Präsenzunterricht mehr angeboten werden, findet stattdessen Distanzunterricht statt.
Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist von einer Dauer von ca. zwei Wochen auszugehen.
Für den Fall, dass es tatsächlich zu einer Distanzbeschulung durch Wechsel in Stufe 3 oder 4 kommen sollte, werden wir dies natürlich auf dem uns schnellstmöglichen Weg mitteilen. Insbesondere bitten wir Sie in diesem Fall die Kategorie „Aktuelles“ auf unserer Homepage im Blick zu behalten, sofern Ihnen das möglich ist.
Wir sind auf diesen unerwünschten Fall vorbereitet und halten verschiedene Werkzeuge im Hintergrund, um weiterhin mit Ihren Kindern und Ihnen in Kontakt zu bleiben und die Kinder beim Lernen zu begleiten.
Leibe Eltern und Erziehungsberechtigten, anbei finden Sie den bereits ausgeteilten Elternbrief des Kultusministers für das neue Schuljahr 2020/2021 als Download.
Ebenso finden Sie hier ein Merkblatt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen. Bitte halten Sie sich unbedingt an diese Vorgehensweise. Denken Sie bitte auch daran, dass es neben Covid-19 weitere Erkrankungen und Symptome gibt, bei denen Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen darf, wenn es genesen ist (z.B. Durchfallerkrankungen etc.) Hier gilt weiterhin die unsere bekannte Vorgehensweise.
Sollten Sie Fragen zum Schülertransfer haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Transportunternehmen.
Bedenken Sie bitte, dass wir zum Schulstart noch kein Mittagessen über unseren Catering-Service bekommen können und geben Sie ihrem Kind genügend Essen und Trinken für den ganzen Schultag mit.
Wie Sie sicherlich aus Presse und Rundfunk entnommen haben, hat in dieser Woche das Hessische Kultusminiusterium noch einmal die Hygienevorschriften geändert. Informationen dazu gibt es hier: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/weitere-regeln-im-umgang-mit-der-corona-pandemie-vorgestellt-1 Eine wesentliche Änderung ist, dass an allen hessichen Schulen ab sofort eine Mund-Nase-Schutz-Pflicht besteht. Die Kinder dürfen diesen nur an ihrem Arbeitsplatz in der Schule abnehmen. Spätestens beim Betreten des Schulgeländes muss der Mund-Nase-Schutz angelegt werden.
Bitte denken Sie daran, dass Ihr Kind auch nur mit einem Mund-Nasen-Schutz im Kleinbus oder öffentlichen Personennahverkehr fahren darf.
Weiterhin dürfen selbstverständlich nur Personen das Schulgelände betreten, die gesund sind und es keinen Hinweis auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus gibt.
Über weitere Maßnahmen informieren wir Sie im kommenden Elternbrief.
Wir freuen uns, dass wir uns alle wieder in der Schule begrüßen dürfen und hoffen auf einen guten Start.
an diesem Freitag, 03.07.2020 ist der letzte Schultag dieses Schuljahres. Der Unterricht endet an diesem Tag um 10.45 Uhr und Ihre Kinder werden auf den üblichen Wegen den Heimweg antreten. Die Übergabe der Zeugnisse erfolgt für alle Präsenz-Schüler in der Schule.
Schüler, die an diesem Tag im Homeschooling sind, können das Zeugnis in der Zeit von 08.30 – 11.00 Uhr in der Brückenschule nach telefonischer Absprache abholen. Ansonsten kann das Zeugnis nach telefonischer Rücksprache auch in den Ferien im Sekretariat bis zum 16. Juli abgeholt werden. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern schöne Ferien und eine erholsame Zeit.
Bleiben Sie gesund!
Den Elternbrief sowie eine Information des Hessischen Kultusministerium zur sog. „Ferienakademie“ finden Sie hier im Download
wie Sie sicherlich schon entsprechenden Presseinformationen entnommen haben, wird an den Grund- und Förderschulen im Grundschulbereich ab dem 22.06.2020 eine weitere Öffnung vorgenommen. Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über den Schulbetrieb an der Brückenschule ab kommender Woche informieren.
Dies geschieht weiterhin unter Einhaltung unseres Hygienekonzepts, das wir Ihnen bereits zugestellt haben. Hier gibt es allerdings eine erhebliche Veränderung:
Innerhalb der Lerngruppe ist mit dem Schreiben des Hessischen Kultusministerium vom 10.06.2020 der Mindestabstand von 1,5m aufgehoben. Es werden feste Lerngruppen gebildet und soweit es die personelle Situation zulässt, wird darauf geachtet, dass Lehrkräfte und Betreuungskräfte möglichst nur in einer Lerngruppe eingesetzt sind. Gleichzeitig wird das Angebot der Notfallbetreuung ab dem 22.06.2020 eingestellt.
Diese neuen Vorgaben stellen uns aufgrund unserer derzeitigen Personalsituation vor eine große Herausforderung. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner der Tagesorientierten Sozialen Gruppenarbeit werden wir die Präsenzzeit wie folgt umsetzen:
Unterricht für die Klassenstufen 1-4
Die Lerngruppen L1, L2, L3 L4 werden wieder in voller Klassenstärke unterrichtet. Es werden den Lerngruppen feste Lehrer- und Bezugsbetreuer-Teams zugeordnet.
Der Unterricht und die Betreuung findet wie folgt statt:
In der Woche vom 22.06. – 26.06.2020 Montag bis Donnerstag: 8.30 – 14.30 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
In der Woche vom 29.06. – 03.07.2020 Montag bis Donnerstag: 8.30 – 14.30 Uhr Freitag, den 03.07.2020: 08.30 Uhr bis n.n. (Zeugnisausgabe und Beginn der Sommerferien)
Die Viertklässler der Lerngruppen L6 und L7 werden in einer festen Lerngruppen unterrichtet.
Der Unterricht und die Betreuung findet wie folgt statt:
In der Woche vom 22.06. – 26.06.2020 Montag bis Freitag: 8.30 – 12.30 Uhr
In der Woche vom 29.06. – 03.07.2020 Montag bis Donnerstag: 8.30 – 12.30 Uhr Freitag, den 03.07.2020: 08.30 Uhr bis n.n. (Zeugnisausgabe und Beginn der Sommerferien)
Unterricht für die Klassen 5-9
Die Schüler der Klassenstufen 5-9 werden weiterhin im Wechsel unterrichtet, wie es in der letzten Elterninformation angekündigt wurde.
Wir erhöhen allerdings die Unterrichtszeit auf 12.30 Uhr.
Beachten Sie die geänderte Uhrzeit am letzten Schultag vor den Ferien!
Frühstück und Mittagessen
Wir werden weiterhin kein Essen bestellen.
Geben Sie daher Ihrem Kind neben Frühstück auch ein Mittagessen mit, das es an seinem Platz essen kann.
Busfahrt
OREG bittet uns, darauf hinzuweisen, dass weiterhin ein Mund-Nase-Schutz während der Fahrt mit den Bussen/Taxen zu tragen ist. Eine Mitnahme der Schüler ohne die Verwendung einer Mund-Nase-Maske ist nicht möglich.
Krankheitszeichen
Für die Umsetzung der geplanten Phase der weiteren Öffnung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen: Bitte achten Sie auch zukünftig darauf, dass Sie Ihr Kind nicht mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) zur Schule schicken. Bei Anzeichen einer Erkrankung muss das Kind dem Unterricht fernbleiben. Treten im Verlauf des Schultages Symptome auf, kann Ihr Kind nicht mehr im Klassenverband verbleiben und muss umgehend abgeholt werden.
Freistellung von der Unterrichtsteilnahme
Die Öffnung der Schule und die Beschulung im Klassenverband ruft bei Ihnen möglicherweise Bedenken hervor, die nachvollziehbar sind. Durch die getroffene Entscheidung die Schule weiter zu öffnen, wird ein wichtiger Schritt in Richtung Regelbeschulung gegangen. Wie auch in den vergangenen Wochen wird die Schule Maßnahmen treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Ungeachtet dessen kann die Unterrichtsteilnahmepflicht (nicht die Schulpflicht) für einen Schüler ausgesetzt werden, wenn Sie als Eltern der Schulleitung in schriftlicher Form erklären, dass eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht erfolgen soll. Hierzu können Sie den unteren Abschnitt (des Elternbriefes, der unten als Download zur Verfügung steht) verwenden oder auch einfach ihre Entscheidung formlos schriftlich mitteilen. Bitte teilen Sie Ihrer Lehrkraft beim nächsten Kontakt schon vorab Ihre Entscheidung mit.
Die betreffenden Kinder erhalten dann durch ihre Lehrkraft wie bekannt Arbeitsmaterial und Unterstützung für zu Hause (Homeschooling).
Zeugnisübergabe und letzter Schultag
Die Übergabe der Zeugnisse erfolgt für alle Präsenz-Schüler am Freitag den 03.07.2020.
Schüler, die an diesem Tag im Homeschooling sind, können das Zeugnis in der Zeit von 08.30 – 11.00 Uhr in der Brückenschule abholen. Ansonsten kann das Zeugnis nach telefonischer Rücksprache auch in den Ferien im Sekretariat abgeholt werden.
Wann am letzten Schultag vor den Ferien der Unterricht endet, werden wir Ihnen noch in einer weiteren Elterninformation mitteilen.
Ende des Schuljahres 2019/2020
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ein Schuljahr geht zu Ende, wie wir es noch nicht erlebt haben. Zweifel, Ängste, Ungewissheit, Hoffnung und Mut haben Sie und uns in den letzten Monaten durch die Schulzeit begleitet. Wir haben alles uns Mögliche umgesetzt und hoffen sehr, dass Sie mit unserem Angebot zufrieden waren. Wir bedanken uns sehr bei Ihnen für das entgegengesetzte Vertrauen und das hohe Maß an Verständnis, dass Sie in dieser Zeit hatten. Wir wissen, wie schwer einige häusliche Situationen waren.
Wie nun das kommende Schuljahr aussehen wird, das wissen wir noch nicht. Neben dem Wissen, welche Veränderungen uns in den kommenden Wochen noch bevorstehen, fehlen uns noch rechtliche Vorgaben und auch wir können noch nicht einschätzen, auf was wir uns zu Beginn des Schuljahres einstellen müssen. Uns sind viele Konzepte und auch konkrete Maßnahmen angekündigt, auf deren Umsetzung wir warten.
Wir möchten Ihnen hiermit versichern, dass wir auch nach den Ferien das Bestmögliche tun werden, um Ihren Kindern ein gutes Beschulungsangebot zu machen. Wir werden Sie so schnell es möglich ist informieren, wie wir im kommenden Schuljahr den Schulbetrieb aufnehmen werden. Wir werden Sie auf den üblichen Wegen informieren. Schauen Sie doch auch ab und zu auf der Homepage der Brückenschule vorbei. Wir stellen hier weiterhin alle Elternbriefe zur Verfügung.
Sie erhalten auf jeden Fall noch vor dem Start ins neue Schuljahr (17.08.2020) weitere Informationen.
Sollten Sie bis dahin Fragen, Anregungen und Wünsche haben, scheuen Sie sich nicht uns eine E-Mail zu schreiben. Wir lesen diese auch in den Ferien.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern schöne Ferien und eine erholsame Zeit.
Bleiben Sie gesund!
Freundliche Grüße
Susanne Hürten Markus Hofmann Schulleiterin stv. Schulleiter
Wie Sie sicherlich schon wissen, gelten ab dem 22.06.2020 erneut neue Vorgaben, wie Ihre Kinder die Schule besuchen können.
Bevor wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung stellen, müssen wir noch Absprachen mit unseren Partnern treffen. Dazu gehört zu, Beispiel die Tagesorientierte Soziale Gruppenarbeit der Lernstubb, die OREG für den Schülertransport usw.
Wir werden Sie in Kürze wieder (u.a. auch hier) über das weitere Vorgehen informieren.