Elterninformation 9

in Hessen wird für die Schulen ab dem 16.12.2020 die Präsenzpflicht aufgehoben.

Das bedeutet, dass es in Ihrer Entscheidung liegt, ob Sie Ihr Kind ab Mittwoch zur Schule schicken. Das ist keine einfache Entscheidung. Letztlich hängt es von vielen individuellen Faktoren ab.

Eines jedoch können wir versichern. Wir möchten Ihnen den Druck nehmen, dass Ihr Kind etwas verpassen könnte, wenn es nicht am Präsenzunterricht teilnimmt. Das wird es nicht.

Es wird keine Einführungen von Themen geben, die Sie vor große Erklärungsprobleme stellen. Es wird wiederholt, vertieft und geübt. Der Bildungserfolg Ihres Kindes hängt nicht von diesen 3 Tagen ab.

Wir im Team geben unser Bestes, Ihr Kind auch zuhause digital/ analog zu betreuen.
Wir bitten Sie: Wenn Sie es können, lassen Sie Ihr Kind zuhause lernen.

Wir geben den Kindern am Dienstag alles Notwendige mit, dass das auch zuhause gelingen kann.

Ab Mittwoch jedoch appellieren wir an Sie, Ihr Kind, wenn möglich von zuhause aus lernen zu lassen.

Die Kinder, die in die Schule kommen müssen, weil sie zuhause nicht betreut werden können, werden wir natürlich begleiten. Doch es macht einen großen Unterschied für Infektionsketten, ob in einer Klasse noch 8 Kinder sind oder nur 3. Ich hoffe, dass diese Transparenz Ihnen hilft, eine gute Entscheidung für sich und unsere Schulgemeinde zu finden.

Ebenso haben wir Ihnen den Elternbrief des Kultusministers hier angehängt.

„Harter Lockdown“ ab Mittwoch

Wie Sie sicherlich bereits der öffentlichen Berichterstattung entnommen haben, gelten auch in Hessen ab kommendem Mittwoch verschärfte Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
Sobald uns entsprechend offizielle Informationen von Seiten des Landes, des Landkreises bzw. des Schulamtes vorliegen, werden wir Sie wie gewohnt umgehend informieren.

Am morgigen Montag, 14.12.2020, findet der Betrieb in der Brückenschule wie in den letzten Wochen statt.

Bitte beachten Sie: Da auch im Odenwaldkreis derzeit die 7-Tage-Inzidenz schon zwei Tage über dem Wert von 200 liegt, sind auch weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.

Wir werden Sie auf den üblichen Wegen über unser weiteres Handeln informieren.

Elterninformation 8

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
am 18.12.2020 ist der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien.
Der Unterricht für die Schüler in der Brückenschule endet an diesem Freitag nach der dritten Stunde um 11.00 Uhr. Die Kleinbusse für die Touren nach Hause können nicht alle um 11.00 Uhr an der Brückenschule losfahren.
Die Kinder, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen oder laufen, werden entsprechend der Möglichkeiten früher nach Hause geschickt.
Der Kleinbus Ihres Kindes fährt an diesem Tag um «Uhrzeit» Uhr an der Brückenschule ab.


Gerne dürfen Sie Ihr Kind um 11.00 Uhr auch selbst von der Schule abholen.
Bitte geben Sie uns bescheid, wenn Sie davon Gebrauch machen wollen.
Der erste Schultag im kommenden Jahr ist am Montag, 11.01.2021.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit mit Ihren Kindern in der Weihnachtszeit und einen guten Start im kommenden Jahr.

Elterniformation 7

wir freuen uns sehr, dass wir in den Klassen L1 – L4 gemeinsam mit dem Verein „Mehr Zeit für Kinder e. V.“ für Ihre Kinder einen Entspannungsworkshop anbieten können.

Hierzu kommt ein Vertreter zu uns in die Schule, der mit den Kindern unter Einhaltung der Hygieneregeln jeweils im Klassenverband gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern verschiedene Bausteine erarbeitet.

Sie werden Elemente aus Kinderyoga, progressiver Muskelentspannung, autogenem Training und Fantasiereisen erleben.

Die Termine finden im Rahmen des regulären Schultages am 10.11.20, 17.11.20, 24.11.20 und am 01.12.20 statt.

Ein Hinweis vorab: In der aktuellen immer noch sehr dynamischen Pandemielage werden Sie schon erahnen, dass wir ggf. auch kurzfristig den Workshop absagen müssen. Für die Schülerinnen und Schüler findet dann der Unterricht wie an diesen Tagen jeweils vorgesehen statt.

Eingeschränkter Regelbetrieb

Im Odenwaldkreis gilt ab morgen, 27.10.2020 bis vorerst 10.11.2020, der „eingeschränkte Regelbetrieb (Stufe 2)“ gem. Anlage 1 des Hygieneplan 6.0 des Hessischen Kultusministeriums.

Eine Übersicht finden Sie hier: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hygieneplan_6.0._anlage_1_planungsszenarien.pdf

Darüber hinaus gelten im Odenwaldkreis folgende zusätzliche Regeln, die Sie unter nachfolgendem Link nachlesen können:

https://www.odenwaldkreis.de/index.php?id=195&tx_news_pi1%5Bnews%5D=2521&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=970902ee9148e9c9547a730036bc862a

Zugang zum Online-Klassenraum

Wir wollen Ihnen die Zugangsmöglichkeit zu den Online-Klassenräumen (Videokonferenz-System) erklären und Ihnen das Passwort für Ihr Kind mitteilen.

Die Nutzung der Online-Klassenräume erfolgt in Absprache mit der zuständigen Lehrkraft (z.B. im Falle von angeordnetem Distanzunterricht).

Abweichend von unserem Vorgehen im letzten Schuljahr können sich die Schülerinnen und Schüler nun über unsere Homepage in das Online-Klassenzimmer einloggen.

Die Seite https://brueckenschule-odw.de aufrufen. Die Online-Klassenräume finden sich auf der Homepage im Menü ganz unten unter dem Punkt „Rooms“.
Auf Smartphones finden sie sich auch im Menü.

  • Den passenden Raum auswählen, z.B. „L1 Klassenzimmer“ für Schüler der L1.
  • Namen des Kindes eingeben:
  • Kennwort der Klasse eingeben und auf „Join“ klicken.
  • Den Anweisungen auf dem Monitor folgen.

Im Elternbrief, den Sie hier herunterladen können, finden Sie auch eine Erklärung mit Screenshots und Hilfestellungen bei Problemen.
Das Passwort haben Sie auf dem gedruckten Brief erhalten.
Sollten Sie das Passwort verlegt haben, fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Lehrkraft nach.

Elterninformation 6

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits wissen, wollen wir nach den Ferien wieder mit einem Essensangebot an der Brückenschule starten. Geplant ist, dass die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppen L1 – L4 in Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Gruppenarbeit in den Räumlichkeiten der Integra im „Haus der Energie“ ein Mittagessen erhalten.

Wir freuen uns sehr, dass wir mit diesem Schritt unter Einhaltung aktueller Hygienevorschriften wieder ein geregeltes Mittagessen anbieten können. Der Preis von durchschnittlich 3,60 kann weiterhin gehalten werden, da bei der Bestellung auf Vor- und Nachspeise verzichtet wird. Wir bitten Sie daher, Ihrem Kind noch etwas Gesundes (z.B. Obst) als Nachspeise mitzugeben.

Im Bereich der Verwaltung des Essensgeldes müssen wir eine Anpassung vornehmen.

Wir bitten Sie in Zukunft einen monatlichen Pauschalbetrag von 48,00 Euro zu zahlen und von der Zahlung kleiner Teilbeträge abzusehen. Dies ist ein errechneter Durchschnittsbetrag, der die Kosten insgesamt nur dann deckt, wenn er durchgehend (auch in den Ferien) gezahlt wird.

Der Betrag setzt sich zusammen aus der Anzahl der Essenstage im Schuljahr geteilt durch die Anzahl der Monate. Sollten Sie eine genauere Erklärung benötigen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Da wir am Zentrum Brückenschule Schülerinnen und Schüler auch im laufenden Schuljahr aufnehmen und wieder zurückschulen kann es sein, dass dadurch ein geringes Guthaben entsteht, das wir Ihnen auszahlen oder wir einen geringen Geldbetrag zum Ende der Beschulungszeit in unserer Einrichtung nachfordern müssen.

Wir bitten Sie dringlich, den Betrag vorab auf unser Konto zu überweisen und davon abzusehen, ihren Kindern den Betrag als Bargeld mit in die Schule zu geben. Hier hat es in der Vergangenheit immer wieder einmal zu Problemen geführt.

Bitte überweisen Sie den Betrag für Oktober 2020 noch bis spätestens 15.10.2020.

Die Folgebeträge ab November überweisen Sie bitte bis jeweils zum ersten Tag des Monats.

Zentrum Brückenschule
IBAN: DE11 508 519 52 0000 110 403
Betreff: Essensgeld + Name des Monats

Sollten Sie in Ausnahmefällen Ihrem Kind dennoch Bargeld mitgeben, bitten wir darum, dass Sie uns telefonisch kontaktieren und später auch die Quittung kontrollieren.

Weiterhin wird es noch möglich sein, im Falle einer Nicht-Teilnahme am Essen (z.B. wegen Krankheit) das Essen abzubestellen. Dies geht allerdings nur, wenn schon am Vortag bis spätestens 09.00 Uhr bekannt ist, dass am Folgetag kein Essen benötigt wird. Gleichzeitig müssen wir schon am Vortag um 09.00 Uhr wissen, dass Ihr Kind am Folgetag wieder mitessen soll.

Sollten Sie berechtigt sein, das Essensgeld über Bildung und Teilhabe o.ä. finanzieren zu lassen, bitten wir Sie, umgehend entsprechende Anträge auf Übernahme der Kosten zu stellen.

Elterninformation 5

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir wollen Sie über neue Regelungen aufgrund der Änderung der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus informieren.

Diese legt nun verbindlich fest, dass

Schülerinnen, Schüler und Studierende den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen dürfen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns aufweisen.

Weiterhin dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule nicht besuchen, solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell angeordneten Absonderung nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen.

Wir weisen darauf hin, dass dies eine Änderung im ausgehändigten Plan „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssyptomen bei Kindern […]“ darstellt, bei dem diese beiden Aspekte noch anders geregelt waren.

Für Sie bedeutet das, dass Sie Ihr Kind nicht mehr in die Schule schicken dürfen, wenn jemand in ihrem Hausstand an COVID-19-Symptomen leidet.

Kinder unter 12 Jahren dürfen die Schule auch nicht besuchen, wenn aus ihrem Hausstand einer Maßnahme des Gesundheitsamtes (z.B. Quarantäne) unterliegt.

Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit uns auf, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Auch die Lehr- und Betreuungskräfte mit ihren Familien können von diesen rechtlichen Regelungen betroffen sein. Die neuen Regelungen stellen uns somit erneut vor große Herausforderungen, einen vollständigen Unterrichts- und Betreuungsbetrieb zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit bei den Aufgaben, die zur Bewältigung dieser Pandemie notwendig sind und der damit einhergehenden häufigen Änderungen der Grundlagen, nach denen wir handeln müssen.

Elterninformation 4

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir möchten Sie mit diesem Schreiben zu unseren Vorplanungen unterrichten, die ggf. im Rahmen einer ungünstigen Entwicklung der Pandemie zum Tragen kommen.

Das Hessische Kultusministerium hat hierfür einen Leitfaden zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021 erlassen, der uns Planungsszenarien für die Unterrichtsorganisation an der Entwicklung des Infektionsgeschehens vorgibt.

Für Sie ist es besonders wichtig schon vorab zu wissen, welche Bedeutung erhöhte Infektionszahlen haben können.

Dem aktuellen Kenntnisstand entsprechend gehen wir von vier verschiedenen Planungsszenarien aus:

Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb (so wie er derzeit stattfindet)

Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb

Stufe 3 – Wechselmodell (Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht)

Stufe 4 – Distanzunterricht

Die Entscheidung, welche Stufe derzeit für unsere Schule gilt, obliegt maßgeblich bei kommunalen Entscheidungsträgern, insbesondere dem zuständigen Gesundheitsamt in Abstimmung zum dem Staatlichen Schulamt.

Kurz zusammengefasst bedeuten die Stufen:

Stufe 1 – Angepasster Regelbetrieb

Die Unterrichtszeiten und Gruppenzusammensetzung sind regulär.

Es gelten unsere bekannten Hygienevorschriften.

Stufe 2 – Eingeschränkter Regelbetrieb

Unterricht wird in konstanten Lerngruppen erfolgen. Klassenübergreifende Projekte und Arbeitsgemeinschaften können nicht mehr stattfinden. Die Hygienevorgaben werden in Absprache mit dem Gesundheitsamt verschärft und auf die Bedarfslage angepasst. Es gilt ein Abstandsgebot von 1,5m und ggf. wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht angeordnet. Voraussichtlich werden der Unterricht und die Betreuung zu den bekannten Zeiten stattfinden.

Stufe 3 – Wechselmodell

Wenn das verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie das Unterrichten
in konstanten Lerngruppen als Infektionsschutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen,
wird der Unterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht bei durchgängiger
Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern organisiert.

Das bedeutet für Sie, dass Ihr Kind nicht mehr an jedem Tag die Schule besuchen kann!

Wir werden in diesem Fall die Kinder im Schichtbetrieb unterrichten und hier unser erprobtes Modell aus dem letzten Schuljahr anwenden. Ihr Kind wird hier fest einer Gruppe A oder Gruppe B zugeordnet und (voraussichtlich) im wöchentlichen Wechsel entweder vor Ort oder zuhause im Distanzunterricht unterrichtet. Hier werden unsere Lehrkräfte den Modus individuell festlegen, um dem Entwicklungsstand der Kinder und den technischen Möglichkeiten gerecht zu werden. Sie erhalten mit diesem Anschreiben die Einteilung Ihres Kindes in eine feste Gruppe. Sollten wir zur Stufe 3 wechseln müssen, wissen Sie dann schon, in welcher Gruppe Ihr Kind ist.

Wir werden die Gruppe A jeweils in geraden Kalenderwochen, die Gruppe B in ungeraden Kalenderwochen im Präsenzunterricht versorgen.

Stufe 4 – Distanzunterricht

Derzeit ist nicht mehr von einer landesweiten Einstellung von Präsenzunterricht auszugehen. Dennoch kann diese Stufe nicht ausgeschlossen werden, insbesondere aufgrund von regionalen Ereignissen.

Sollte aufgrund übergeordneter Entscheidungen kein Präsenzunterricht mehr angeboten werden, findet stattdessen Distanzunterricht statt.

Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist von einer Dauer von ca. zwei Wochen auszugehen.

Für den Fall, dass es tatsächlich zu einer Distanzbeschulung durch Wechsel in Stufe 3 oder 4 kommen sollte, werden wir dies natürlich auf dem uns schnellstmöglichen Weg mitteilen. Insbesondere bitten wir Sie in diesem Fall die Kategorie „Aktuelles“ auf unserer Homepage im Blick zu behalten, sofern Ihnen das möglich ist.

Wir sind auf diesen unerwünschten Fall vorbereitet und halten verschiedene Werkzeuge im Hintergrund, um weiterhin mit Ihren Kindern und Ihnen in Kontakt zu bleiben und die Kinder beim Lernen zu begleiten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Den gesamten Leitfaden finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schreiben-schulbetrieb-im-schuljahr-202021