Ergänzung zum Elternbrief vom 12. April

Sehr geehrte Eltern,
hier stellen wir Ihnen noch einmal den Elternbrief des Hessischen Kultusministerium vom 12. April auch in einfacher Sprache bzw. auch in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung.

Ebenso finden Sie hier auch die erneuerte Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Schnelltest in der Schule.

Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung nur möglich ist, wenn Ihr Kind die ausgefüllte Einwilligungserklärung am ersten Präsenztag in der Schule vorlegt und am angebotenen Test mitmacht ODER einen negativen Nachweis aus einem öffentlichen Testzentrum vorlegen kann, der nicht älter als 72 Stunden ist.

Die Informationen finden Sie auch direkt beim Hessischen Kultusministerium unter:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021