Anbei können Sie die Bestätigung herunterladen, bei der Ihr Arbeitgeber Ihnen (sofern zutreffend) die Zugehörigkeit zur Personengruppe gem. der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bestätigen kann.
Falls Sie berechtigt sind: Bitte nutzen Sie die Notbetreuung wirklich nur dann, wenn Sie es unbedingt benötigen. Es gilt weiterhin sämtliche sozialen Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen!
Falls Sie die Notbetreuung brauchen, bitten wir weiterhin darum, uns rechtzeitig zu benachrichtigen und die Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen. Sie können uns jederzeit eine E-Mail schreiben oder auf unseren Anrufbeantworter sprechen.