Landesweites Verbot von Messern und gefährlichen Gegenständen an Schulen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

anbei finden Sie die neuen verbindlichen Regelungen zum aktuellen Erlasse des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.

Besonders hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf folgenden Teil des Verbots:

„Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des Waffengesetzes verwechselt werden können“