Die Brückenschule in Erbach ist eine Schule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und kranke Schülerinnen und Schüler.
Wir verstehen uns als haltendes und richtungsweisendes System, in dem die Schülerinnen und Schüler Geborgenheit erfahren und Zeit zum Nachreifen haben.
Wir bieten seit 2006 am Standort Erbach vier Lerngruppen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Grundschulbereich an. Diese sind in enger Verzahnung mit der Tagesorientierten Sozialen Gruppenarbeit als Ganztagsschule konzipiert.
Im Schuljahr 2020/2021 haben wir unser Angebot auf den Sekundarstufe 1-Bereich erweitert. Seit dem Schuljahr 2021/2022 haben wir zwei Klassen im SEK-1-Bereich mit Schülerinnen und Schülern ab der 5. Jahrgangsstufe im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.
Unsere Aufgabe ist es, Schülerinnen und Schüler zu fördern, die im Bereich des sozialen Handelns und emotionalen Erlebens sonderpädagogischer Unterstützung bedürfen.
Das Ziel aller Maßnahmen der Schule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist die Rückführung der Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule. Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Eltern bestimmen gemeinsam den Stand der Entwicklungsstufen in den Bereichen Verhalten, Sozialisation, Kommunikationsfähigkeit und Kognition mit Blick auf die Affektsteuerung, die Bindungsfähigkeit, die Fähigkeit zur sozialen Eingliederung, die schulische Lern- und Arbeitsfähigkeit, den Umgang mit angemessener Sprache und die eigene Organisationsfähigkeit. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler schrittweise in höhere Kompetenzstufen und gestalten, dem jeweiligen Förderschwerpunkt entsprechend, die Lernumgebung.
Im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler gefördert, deren emotionale und soziale Möglichkeiten noch weiterzuentwickeln sind. Dies geschieht dann, wenn alle vorbeugenden oder intervenierenden Maßnahmen der allgemeinen Schule nicht in dem Maße greifen, dass eine Beeinträchtigung und Selbst- sowie Fremdgefährdung vermieden werden können. Funktionsstörungen des Person-Umwelt-Bezuges oder einer Einschränkung der Fähigkeit zu sozial angemessenem Verhalten wird durch unterrichtliche und erzieherische Maßnahmen oder durch andere Hilfen begegnet.
Individuelle, situations- und gruppenbezogene Hilfen und Verfahren dienen einer möglichst umfassenden und dauerhaften Teilhabe an Bildung und Erziehung in der allgemeinen Schule. „Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung benötigen innerhalb und außerhalb des Unterrichts Hilfen, um ihre Umwelt angemessen wahrnehmen zu können, positive Verhaltensweisen zu entwickeln, um ein positives Selbstwertgefühl aufbauen zu können.
Erziehungsvereinbarungen mit Eltern werden angestrebt, um gemeinsam den Kindern und Jugendlichen verbindliche Strukturen und verlässliche Bindungen anzubieten“ .